Schwerer Verkehrsunfall | Drucken |

Lesen Sie im folgendem ein realistisches Szenario zu einem Verkehrsunfall!


Familienvater mit schwerem Verkehrsunfall


Merr Müller S., 46 Jahre, Versicherungsvertreter aus Braunschweig, fuhr täglich nach Hannover zur Arbeit. An einem Montagmorgen im Mai 2010 auf seiner Fahrt nach Hannover auf der A2 fährt ihm, an einem Stauende stehend, von hinten auf sein Pkw ein LKW auf. Er erlitt schwerste Verletzungen, war bewußtlos. Mit einem Rettungshubschrauber wurde er in die MHH geflogen. Bei Herrn Müller findet man seine Visitenkarte mit der Telefonnummer seines Arbeitgebers. Dieser wird informiert und die Klinik erhält die Privattelefonnummer der Müllers in Braunschweig. Die Klinik informiert Frau Müller über den Sachverhalt. Infolge des Unfalls blieb Herr Müller S. bewußtlos und ab dem Hals nach unten querschnittsgelähmt. Ins künstliche Koma versetzt, wird er künstlich ernährt und stündlich gelagert. Er bedarf einer Intensivpflege in einer Spezialpflegeeinrichtung. Die Ärzte stellen den Hirntod fest. Es ist nicht wahrscheinlich, dass er jemals das Bewußtsein wieder erlangt.

Es wird an die Familie, speziell an Frau Müller, seitens des Krankenhauses die Frage gestellt:   Wie soll es jetzt weitergehen?


Ohne Patientenvollmacht!

Frau Müller steht jetzt vor der schwierigen Entscheidung, läßt sie ihren Mann in die Spezialpflegeeinrichtung verlegen oder gibt sie den Ärzten die Anweisung, die lebenserhaltenden Maschinen abzuschalten.

Der Unfall kam so plötzlich, sie standen mitten im Leben, hatten noch große Pläne. Diese Entscheidung fällt ihr sehr schwer. Während ihrer gemeinsamen Zeit haben sie nie an ein derartiges Ereignis und dessen Folgen gedacht oder darüber gesprochen. Ihr Gatte hat auch dafür keine Vorsorgemaßnahmen hinterlegt. Sie weiss einfach nicht, welche Entscheidungen er in dieser Situation für sich getroffen hätte.

Sie ist mit der Situation hoffnungslos überfordert und sieht sich nicht in der Lage eine Entscheidung zu treffen!

Was passiert dann?

Das Krankenhaus wendet sich ans Amtsgericht und beantragt die Bestellung eines Betreuers im Rechtssinne. Dieser entscheidet dann über das weitere Vorgehen. Seine Entscheidung ist, Herr Müller kommt in die Spezialpflegeeinrichtung und wird intensiv gepflegt. Nach einem Jahr zweifelt Frau Müller daran, dass dies die beste Situation für ihren Mann ist. Sie würde gerne die hohen Kosten der Intensivpflege weiter tragen, wenn sich die Lebensqualität ihres Gatten verbessern würde. Aus diesem Grund würde sie jetzt gerne anders entscheiden. Dies ist aber nur sehr schwer möglich, weil die Betreuung abgegeben wurde.


Mit Patientenvollmacht!

Da Herr Müller seine Patientenvollmacht bei "Patientenvollmacht24.de" hinterlegt hat, wird Frau Müller umgehend aus der Klinik angerufen. Sie wird nach der  Patientenvollmacht/Patientenverfügung ihres Gatten befragt. Frau Müller als Vertrauensperson kann sofort den Zugriff auf die Patientenvollmacht des Gatten den behandelnden Ärzten gewähren. Damit erhält das behandelnde Ärzteteam die wesentlichen Informationen für ihr weiteres Vorgehen und können dadurch den Patientenwillen in vollem Umfang respektieren.

Herr Müller hatte sich in seiner Patientenvollmacht, auch für den Fall eines Hirntodes, für eine befristete Intensivpflege entschieden, um seiner Frau und seiner Familie die Möglichkeit zu geben, in einem angemessenem zeitlichen Rahmen von ihm Abschied nehmen zu können.

Durch die Nutzung von "Patientenvollmacht24.de" und der darin enthaltenen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung ist es Frau Müller möglich alle notwendigen Entscheidungen bei Banken, Versicherungen, Behörden, Pflegeheimen etc. im Sinne ihres Gatten zum Schutz der Familie zu treffen.