Plötzlicher Schlaganfall | Drucken |

Lesen Sie im folgendem ein realistisches Szenario zu einem Plötzlichen Schlaganfall.


Familie Maier aus Sickte, er 69, sie 64 Jahre alt,  befinden sich anläßlich ihrer Silberhochzeit auf einer Donaukreuzfahrt. Die Anreise nach Passau und die Einschiffung verliefen reibungslos. Am kommenden Morgen sollte das Schiff auslaufen. Der Abend vorher sollte etwas besonderes werden, aber  Herrn Maier wird es übel, er verspürt plötzlich ein Kribbeln in rechten Gesicht, Arm und Bein. Die Beschwerden nehmen zu, Frau Maier ruft den Notarzt. Dieser weist Herrn Maier in die nächstliegende Klinik mit Verdacht auf einen Schlaganfall ein. Bereits nach einer Stunde kann Herr Maier nicht mehr sprechen und die ganze linke Seite ist komplett gelähmt. Die Ärzte stellen die Diagnose Schlaganfall durch eine Hirnmassenblutung und wenden sich an Frau Maier, ob Herr Maier eine Patientenverfügung, Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht habe. 

Frau Maier und ihr Gatte hatten vor ca.  7 Jahren jeder eine Patientenverfügung erstellt. Diese haben sie aber nicht auf die Donaukreuzfahrt mitgenommen. Die Dokumente liegen wahrscheinlich bei den anderen Dokumenten im Schrank. Kinder haben die Maiers zwar, aber die leben nicht in der Nähe der Maiers und sind nicht in der Lage die Dokumente im Original sofort nach Passau zu bringen. Frau Maier ist völlig durcheinander, zittert am ganzen Körper, sie weis nichts mehr, auch nicht, was ihr Gatte in dieser Situation wollte.

Zwischenzeitlich schreitet der Schlaganfall voran, die Situation von Herrn Maier verschlechtert sich rasant. Die Ärzte sind verpflichtet alle Maßnahmen zu ergreifen, um das Leben von Herrn Maier zu retten. Er muss mittlerweile beatmet werden. Nach weiteren 2 Stunden kann nur noch der Hirntod festgestellt werden. Und wieder wenden sich die Ärzte an Frau Maier. Es müssen Entscheidungen getroffen werden. Soll Herr Maier weiterbeatmet werden? Soll er künstlich ernährt werden???

Wie geht es jetzt weiter?

Ohne verfügbare Patientenvollmacht

Frau Maier bittet ihren Sohn noch in der Nacht nach Sickte, ca. 600 km von Passau entfernt, zu fahren und die Patientenverfügung nach Passau zu bringen. Dieser fährt in die Wohnung der Eltern, findet aber die Patientenverfügung an der angegebener Stelle nicht. Dann fällt es Fau Maier ein, vor 4 Jahren sind sie in eine kleinere Wohnung umgezogen, es kann sein, dass die Dokumente noch in einem der nicht ausgepackten Umzugskartons sind. Der Sohn sucht weiter, findet die Patientenverfügungen aber nicht. Unverrichteter Dinge kommt er wieder nach Passau zurück. Die Klinik wendet sich an das zuständige Amtsgericht - Betreuungsgericht - und bittet um schnellstmögliche Einleitung einer Betreuung. Frau Maier wird zur Betreuerin für ihren Gatten bestellt. Herr Maier muss weiter beatmet und künstlich ernährt werden. Er wird nach dem 3. intensivmedizinischen Tag auf eine normale Station im Krankenhaus verlegt. Die Gattin und Betreuerin soll nun entscheiden, was weiter werden soll. Sollen alle Geräte ausgestellt werden? Soll Herr Maier mit einem Spezialtransport nach Sickte in eine Spezialpflegeeinrichtung überführt werden? Sie weis einfach nicht, was ihr Gatte in dieser Situation gewollt hätte. Sie entwickelt schwere Schuldgefühle und hat Angst den Stecker zu ziehen.


Mit Patientenvollmacht24.de

Frau Maier könnte den Ärzten sofort den Zugriff auf die Patientenverfügung des Gatten gewähren. In dieser hatte Herr Maier eindeutig festgelegt, dass im Falle einer Erkrankung, bei der die behandelnden Ärzte keine Hoffnung auf Genesung haben, er keine Beatmung, künstliche Ernährung oder sonstige lebensverlängernde Maßnahmen wünschte. Diesen Willen des Patienten befolgten die behandelnden Ärzte.