Altersdemenz | Drucken |

Lesen Sie im folgendem ein realistisches Szenario zu einer Altersdemenz


Frau Schulz ist 67 Jahre alt. Sie lebt in ihrer Wohnung in Braunschweig allein. Sie hat eine Tochter, diese lebt mit ihrer Familie in Hannover. Ihre Tochter und die Enkel besuchen sie regelmäßig einmal im Monat. Dieser Tag ist immer etwas besonderes. Es ist ein eingespielte Ritual, welches es den nahen Angehörigen schwer ermöglicht, eine bereits bestehende Demenz zu erkennen.

Frau Schulz stürzt 3 Tage nach dem letzten Besuch der Tochter in ihrer Wohnung und zieht sich eine Schenkelhalsfraktur zu. Nur der aufmerksamen Nachbarin ist es zu verdanken, dass sie in die Klinik eingewiesen wird. Sie wird umgehend operiert. Nach der Operation weiss sie nicht mehr, wie sie heißt, wo sie wohnt, wie ihre Tochter heißt etc. Telefonisch kann das Krankenhaus die Tochter nicht erreichen, denn diese befindet sich im Urlaub.

Wie geht es in dieser Situation weiter?

Ohne Betreuungsverfügung

Im Krankenhaus müssen dringend Entscheidungen getroffen werden, es liegen keine weiteren Informationen vor. Aus diesem Grunde wendet sich das Krankenhaus an das zuständige Amtsgericht Braunschweig mit der Bitte, eine Betreuung im Rechtssinne einzurichten. Da auch beim Amtsgericht keine weiteren Informationen vorliegen, wird umgehend eine Betreuung im Rechtssinne eingerichtet. Der bestellte Betreuer leitet die Unterbringung in einem Altenheim ein, kündigt die Wohnung, prüft die finanzielle Situation und regelt alle ihre sonstigen Geschäfte und Aufgaben. Dies kann durchaus innerhalb einer Zeit von 2 Wochen abgeschlossen sein.

Die Tochter kommt nach 3 Wochen aus ihrem Urlaub und wollte die Mutter besuchen. Ihr Schlüssel für die Wohnung der Mutter passt nicht mehr. Von der Nachbarin erfährt sie, dass die Mutter ins Krankenhaus gekommen sei. Im Krankenhaus erfährt sie, dass die Mutter ins Altenheim verlegt wurde und man gibt ihr die Kontaktdaten des eingesetzten Betreuers. Mit diesem nimmt sie umgehend Kontakt auf. Sie erfährt von dem Betreuer, dass alle notwendigen Schritte bereits eingeleitet wurden und wird somit vor vollendete Tatsachen gestellt. Über diese Entwicklung ist sie sehr bestürzt, muss aber feststellen, dass es kaum eine Möglichkeit gibt, das Betreuungsverfahren rückgängig zu machen.

 


Mit Betreuungsverfügung

Im Krankenhaus müssen dringend Entscheidungen getroffen werden. Bei Frau Schulz wird die Information einer Patientenvollmacht bei "Patientenvollmacht24.de" gefunden. Das Krankenhaus kann sich mit der Vertrauensperson direkt in Verbindung setzen. Von dieser erfährt sie, dass die Tochter im Urlaub ist und kann über die Zugangsdaten bei "Patientenvollmacht24.de" direkt auf die dort hinterlegte Betreuungsverfügung zugreifen. Vom Amtsgericht wird der in der Betreuungsverfügung hinterlegte Betreuer akzeptiert. Vorübergehend, für die Dauer des Urlaubs der Tochter, wird Frau Schulz in ein Altenheim in Braunschweig verlegt, um dann, genau wie beim "Patientenvollmacht24.de" hinterlegten Wunsch, nach Hannover in die Nähe ihrer Tochter zu ziehen, um dort weiter gepflegt zu werden.